Förderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden seit dem 01.07.2023 weitere Anreize geschaffen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter zu unterstützen und somit zu beschleunigen.
Gegenstand der Förderung
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Liegenschaften in Baden-Württemberg (auch Wohnungseigentümergemeinschaften).
Art und Umfang der Förderung
Gefördert werden die Kosten für die Installation und der Grundstruktur von Ladepunkten. Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro je Ladepunkt / Ladeplatz.
Investitionen in den Netzanschluss und den anschließenden Betrieb werden vom Land Baden-Württemberg ebenfalls unterstützt. Darüber hinaus werden Fördermittel auch für vorbereitende Elektroinstallationen bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für den späteren Anschluss und Betrieb von Ladepunkten gefördert.
⇒ Hinweis: Bei WEG werden keine Anschaffungskosten für die Ladestation / Wallbox gefördert.
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Was wird nicht gefördert?
- ► Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen
- ► Mobile Ladestationen und Ladekabel
- ► Installation von herkömmlichen Haushalts- und Industriesteckdosen
- ► Ausgaben für die Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger
- ► Vorhaben, für die privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung bestehen
- ► Doppelte Bezuschussung derselben Ladeinfrastruktur
Ausführliche Informationen über die Förderung finden Sie direkt bei der L-Bank.