Die NWG FAQ
Die häufigsten Fragen zu Mieterstrom
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Mieterstrom ist eine Form der Stromversorgung, bei der Mieter Strom aus einer Photovoltaikanlage beziehen, die auf dem Dach oder an der Fassade ihres Wohn- oder Gewerbegebäudes installiert ist. Der erzeugte Strom wird primär im Objekt verbraucht.
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Mieterstrom bietet folgende Vorteile für Mieter, aber auch für Vermieter und die Umwelt:
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Kostenersparnis:
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Mieterstrom ist immer mindestens 10% günstiger als Strom von Ihrem Grundversorger. Mieter können durch den Bezug von Mieterstrom also Geld sparen.
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Umweltfreundlichkeit:
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Mieterstrom wird aus erneuerbaren Energien erzeugt und ist somit umweltfreundlich. Der Bezug von Mieterstrom trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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Unabhängigkeit:
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Mieter werden unabhängiger von den jährlichen Strompreisschwankungen und den großen Energieversorgern
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Transparenz:
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Der Stromverbrauch und die Stromkosten ist für die Mieter transparent und nachvollziehbar.
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Als Mieter entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten. Sie zahlen wie gewohnt Ihren monatlichen Abschlag für den Strom. Wie hoch der Abschlag ist, hängt von dem individuellen Verbrauch ab.
Jedoch sparen Mieter immer 10% gegenüber Ihrem Grundversorger.
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Bei Interesse können Sie unten stehendes Formular ausfüllen und damit Ihr Interesse am Bezug von Mieterstrom bekunden. NWG nimmt dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf und schickt Ihnen einen Stromvertrag zu.
Die Belieferung mit Mieterstrom startet in Abhängigkeit von den Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Stromlieferanten und unter Abhängigkeit der Teilnahmequote.
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Der Vertrag endet mit dem Tag Ihres Auszuges.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können Sie Ihren Mieterstromvertrag nicht zur neuen Adresse mitnehmen.
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Für Sie besteht immer eine Vertragsfreiheit. Wenn Sie nicht am Mieterstrom teilnehmen möchten, können Sie bei Ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben. Ein Wechsel zum Mieterstrom ist trotzdem weiterhin möglich, Sie müssen nur die Kündigungsfristen Ihres Stromanbieters beachten.
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Wenn die Photovoltaikanlage keinen Strom erzeugt, versorgt NWG Power die Mieter mit 100% Ökostrom aus dem Netz.
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Ja, Mieterstrom wird in Deutschland gefördert. Die Förderung erfolgt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ermöglicht Vermietern, den produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage direkt an ihre Mieter zu verkaufen.
Durch die Förderung soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und gleichzeitig Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligt werden.
Fragen rund um den persönlichen Ladepunkt Zuhause
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Die Kapazität eines Hausanschlusses ist begrenzt und reicht meist nur für einige wenige Ladestationen aus. Daher ist es erforderlich, die Ladestationen über ein Lastmanagement zu steuern.
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Die Kosten sind stark von den erforderlichen Elektrikerarbeiten abhängig. Im Schnitt ist mit Gesamtkosten von ca. 3.500 bis 3.900 EUR netto zu rechnen. Ein exaktes Angebot erhalten Sie nach der erfolgten Begehung. Die Kosten für den Ladestrom bewegen sich im Rahmen der Kosten eines normalen Haushaltsstromtarifs.
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Alle Ladestationen werden über einen gemeinsamen Stromzähler betrieben. Daher ist eine freie Wahl des Stromanbieters nicht möglich. Sie erhalten von NWG Power 100% Ökostrom zu marktüblichen Konditionen.
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Es gibt verschiedene Lösungen. Generell sind Sie beim Auszug zum Rückbau der Installation verpflichtet. Die genauen Modalitäten bzw. unterschiedlichen Möglichkeiten besprechen Sie mit Ihrem Vermieter.
Als Eigentümer haben Sie eine Aufwertung Ihrer Immobilie und können ihren elektrifizierten Stellplatz als Zusatz verkaufen. -
Die Wallbox ist nach dem Kauf Ihr Eigentum. Wartung und Instandhaltung liegt daher auch in Ihrer Verantwortung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Angebot für die Wartung erhalten möchten.
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Dies hängt vom Umfang der erforderlichen Elektroarbeiten ab. Sollten bereits alle Anschlüsse vorhanden sein, ist mit 6-8 Wochen zu rechnen.
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Alle Ladestationen werden über einen Stromzähler betrieben. Die Abrechnung der Ladevorgänge muss eichrechtskonform erfolgen. Daher ist eine Wallbox erforderlich, die diese Anforderungen erfüllt.
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Für den Ladestromvertrag zahlen Sie eine monatliche Grundgebühr. Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt pro kWh. Die Rechnungen und Details zu Ihren Ladevorgängen können Sie unter immoport.de einsehen.