FAQ
Hier finden Sie Anworten zu unseren häufgisten Fragen
Sollten Sie keine passende Anwort auf Ihre Frage finden, so schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an service@nwg-charging.com.
FAQ zum Thema Mieterstrom (Photovoltaik)
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Mieterstrom ist eine Form der Stromversorgung, bei der Mieter Strom aus einer Photovoltaikanlage beziehen, die auf dem Dach oder an der Fassade ihres Wohn- oder Gewerbegebäudes installiert ist. Der erzeugte Strom wird primär im Objekt verbraucht.
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Mieterstrom bietet folgende Vorteile für Mieter, aber auch für Vermieter und die Umwelt:
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Kostenersparnis:
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Mieterstrom ist immer mindestens 10% günstiger als Strom von Ihrem Grundversorger. Mieter können durch den Bezug von Mieterstrom also Geld sparen.
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Umweltfreundlichkeit:
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Mieterstrom wird aus erneuerbaren Energien erzeugt und ist somit umweltfreundlich. Der Bezug von Mieterstrom trägt dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
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Unabhängigkeit:
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Mieter werden unabhängiger von den jährlichen Strompreisschwankungen und den großen Energieversorgern.
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Transparenz:
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Der Stromverbrauch und die Stromkosten sind für die Mieter transparent und nachvollziehbar.
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Als Mieter entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten. Sie zahlen wie gewohnt Ihren monatlichen Abschlag für den Strom. Wie hoch der Abschlag ist, hängt von dem individuellen Verbrauch ab.
Jedoch sparen Mieter immer mindestens 10% gegenüber Ihrem Grundversorger.
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Bei Interesse können Sie unten stehendes Formular ausfüllen und damit Ihr Interesse am Bezug von Mieterstrom bekunden. NWG nimmt dann umgehend Kontakt mit Ihnen auf und schickt Ihnen einen Stromvertrag zu.
Die Belieferung mit Mieterstrom startet in Abhängigkeit von den Kündigungsfristen bei Ihrem aktuellen Stromlieferanten.
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Der Vertrag endet mit dem Tag Ihres Auszuges.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen können Sie Ihren Mieterstromvertrag nicht zur neuen Adresse mitnehmen.
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Für Sie besteht immer eine Vertragsfreiheit. Wenn Sie nicht am Mieterstrom teilnehmen möchten, können Sie bei Ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben. Ein Wechsel zum Mieterstrom ist trotzdem weiterhin möglich, Sie müssen nur die Kündigungsfristen Ihres Stromanbieters beachten.
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Wenn die Photovoltaikanlage keinen Strom erzeugt, versorgt NWG Power die Mieter mit 100% Ökostrom aus dem Netz.
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Ja, Mieterstrom wird in Deutschland gefördert. Die Förderung erfolgt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ermöglicht Vermietern, den produzierten Strom aus der Photovoltaikanlage direkt an ihre Mieter zu verkaufen.
Durch die Förderung soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und gleichzeitig Mieterinnen und Mieter an der Energiewende beteiligt werden.
FAQ zum Thema Ladelösungen
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Die Kapazität eines Hausanschlusses ist begrenzt und reicht meist nur für einige wenige Ladestationen aus. Daher ist es erforderlich, die Ladestationen über ein Lastmanagement zu steuern.
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Alle Ladestationen werden über einen gemeinsamen Stromzähler betrieben. Daher ist eine freie Wahl des Stromanbieters nicht möglich. Sie erhalten von uns 100% Ökostrom zu marktüblichen Konditionen.
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Es gibt verschiedene Lösungen. Generell sind Sie als Eigentümer beim Auszug zum Rückbau der Installation verpflichtet. Als Eigentümer haben Sie jedoch auch eine Aufwertung Ihrer Immobilie und können ihren elektrifizierten Stellplatz als Zusatz verkaufen.
Sind Sie Mieter einer Wohnung und möchten ausziehen, so besprechen Sie die genauen Modalitäten bzw. unterschiedlichen Möglichkeiten mit Ihrem Vermieter bzw. Wohnungseigentümer.
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Je nachdem, ob Sie Gewerbetreibender oder eine Privatperson sind, ist eine Warutng verpflichtend. Bei Privatpersonen ist die Wallbox nach dem Kauf Ihr Eigentum und Sie für die Wartung verantwortlich. Die ist jedoch nicht verpflichtend.
Sind Sie Gewerbetreibender, sind Sie für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, diese durchzuführen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Angebot für die Wartung erhalten möchten.
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Dies hängt vom Umfang der erforderlichen Elektroarbeiten ab. Sollten bereits alle Anschlüsse und die Grundinstallation vorhanden sein, ist mit circa 2-4 Wochen für die Installation einer Wallbox zu rechnen.
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Nein. Die Wallbox muss für eine genaue Abrechnung eichrechtskonform sein. Alle Ladestationen eines Objektes werden über einen Stromzähler betrieben. Die Ladevorgänge müssen für die Abrechnung je Wallbox nachvollziehbar sein. Dazu ist eine eichrechtskonforme Wallbox erforderlich.
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Für den Ladestromvertrag zahlen Sie eine monatliche Grundgebühr. Die Abrechnung der Ladevorgänge erfolgt pro kWh. Die Rechnungen und Details zu Ihren Ladevorgängen können Sie in Ihrem persönlichen Account unter immoport.de einsehen. Sollten Sie Ihre LogIn Daten einmal vergessen oder verlgt haben, schreiben Sie uns kurz eine Nachricht an service@nwg-chraging.com. Wir helfen Ihnen weiter.