Alle Mieterstrommodelle in der Übersicht:
Das Lieferkettenmodell von NWG
Einfach. Effizient. Nachhaltig.
Für die PV-Anlage im Modell der Lieferkette übernimmt NWG den kompletten operativen Aufwand im Betrieb der Mieterstrom PV-Anlage, während der Immobilieneigentümer die Investition tätigt. Der Eigentümer profitiert von umfassenden Dienstleistungen, wie Projektsteuerung, Anmeldung beim Netzbetreiber oder der Vermarktung des gesamten Stroms im Objekt. Dieses Modell bietet hohe Renditechancen und eine Aufwertung der Immobilie, erfordert jedoch eine aktive Teilnahme des Eigentümers am Marketing und birgt gewisse Investitionsrisiken.
Anlagenpacht
Für Kunden mit einer eigen Dienstleistungsgesellschaft.
Bei der Anlagenpacht schließen NWG und der Immobilieneigentümer einen Pachtvertrag über die PV-Anlage ab. Die Investition erfolgt entweder durch den Immobilieneigentümer oder dessen Tochtergesellschaft. Der Mieterstromanbieter übernimmt den Betrieb der Anlage. Dieses Modell reduziert das Investmentrisiko und den administrativen Aufwand für den Eigentümer, bietet jedoch eingeschränkte Renditen und erfordert eine lange Vertragsbindung.
Dachpacht
Im Dachpachtmodell verpachtet der Immobilieneigentümer die Dachfläche an einen Mieterstromanbieter, der die PV-Anlage betreibt und verwaltet. Die Investition erfolgt durch den Mieterstromanbieter oder eine Investmentgesellschaft. Dieses Modell ermöglicht es dem Immobilieneigentümer seine Pflichten ohne Investition, Risiko und Aufwand zu erfüllen. Allerdings erhält der Eigentümer keine Rendite und muss lange Laufzeiten als auch die Dienstbarkeit berücksichtigen, die den Eigentümerwechsel erschweren können.
Volleinspeisung in Eigenregie
Bei der Volleinspeisung in Eigenregie übernimmt der Immobilieneigentümer die Rolle des Betreibers, Investors und speist den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein.
Dieses Modell erfordert die volle Projektsteuerung durch den Eigentümer selbst. Die Renditeerwartungen sind gering und vom Marktpreis des eingespeisten Stroms abhängig. Die Vorteile des Eigenverbrauchs, Mieterstromförderung und Netzentgeldersparnisse können nicht genutzt werden, was die Renatbilität stark einschränkt.